Sicherungsverwahrung

Dabei
28 Okt 2012
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#31
Ich habe es gerade im TV gehört. Sexuelle Nötigung und Handlung verjährt nach 10 Jahren, ein Skandal, in einem solchen Fall würde ich ehr für Nudel ab Plädieren :!:
 
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Dabei
22 Aug 2011
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#32
Ich habe es gerade im TV gehört. Sexuelle Nötigung und Handlung verjährt nach 10 Jahren, ein Skandal
Ja. Vor allem, weil es zahlreiche Opfer gibt, die nach 10 Jahren noch immer nicht volljährig sind und sich gar nicht zur Polizei trauen.

Wann verjährt eigentlich Steuerhinterziehung? Oder Nichtzahlung von GEZ-Gebühren?

...in einem solchen Fall würde ich ehr für Nudel ab Plädieren :!:
Hilft nix. Wer noch will, aber nicht mehr kann, greift zu anderen Mitteln. Muss ich deutlicher werden?
 
Dabei
28 Okt 2012
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#33
Bei deren Sorte von Menschen die da beschrieben werden gibt es dann nur noch eine Strafe und die lautet sicher NICHT lebenslange Haft mit Sicherheitsverwahrung oder wie immer das man bezeichnen will. Da gibt es nur eins was der Bürger tun kann weil es die Politik nicht gestattet. Muss ich deutlicher werden?
 
Dabei
22 Aug 2011
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#34
Drücken wir es mal so aus ... normalerweise lehne ich jede Form von Selbstjustiz ab. Rational gesehen. Was ich tun würde, wenn ich so ein Schwein auf frischer Tat erwische, kann ich nicht vorhersagen. Nehme aber an, dass auf meiner Urteilsbegründung dann vieilleicht was von "im Affekt" oder "unangemessen harte Notwehr" stehen würde.
 
P

Papatom

Gast
#35
Als ich noch keine Kinder hatte, war ich da super liberal. Hatte auch gerade Jura studiert und war total überzeugt von unserem Rechtssystem. Jetzt bin ich Vater und um einige Erfahrungen reicher. Jetzt sehe ich das auch anders....
 
Dabei
28 Okt 2012
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#36
Hm ich denke es kommt immer darauf an, eine Person die einem sehr am Herzen liegt da würde ich wohl ehr zur Selbstjustiz greifen als bei meinem Nachbarn dem ich nur guten Morgen und auf Wiedersehn sage
 
Dabei
28 Okt 2012
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#38
OK dann habe ich mich eben nicht korrekt ausgedrück. Es bleibt aber die Tatsache das als geheilt entlassene Menschen auch rückfällig werden, keine Ahnung wie viel Prozent aber man hört ja in den Medien davon. Auch hier sollte man nicht alles Glauben aber da ist ja schwer zu Lügen. Beim ersten mal lebenslang und Ruhe ist. Ob es dann weniger Straftaten gibt vermag ich nicht zu sagen, wahrscheinlich nicht denn irgend wie ist es ja eine Krankheit für die es keine Medizin gibt.
 
Dabei
27 Aug 2011
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#39
Nun ja. Leider machen wir nicht die Gesetze.

Dein Beispiel war jetzt nicht unbedingt treffend, da nicht alle, die illegal downloaden auch wirklich so lange verknackt werden, das sind wirklich Extremfälle. Aber ich verstehe natürlich worum es dir geht.

Das einzige was helfen könnte, wäre eine Petition und ausreichend Unterschriften...
 
Dabei
27 Aug 2011
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#41
Wer sich damit näher beschäftigen möchte, kann sich mit den Urteilen des Bundesgerichtshofes dazu auseinander setzen.

(Entscheidung des BGH: BVerfG 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09)


Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist in § 66b StGB geregelt.
Mit dem Inkrafttreten der Reform der Sicherungsverwahrung zum 01.01.2011 wurde die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Neufälle aufgehoben.
Für die sogenannten Altfälle, die dadurch gekennzeichnet sind, dass auch die letzte für die Anordnung der Sicherungsverwahrung relevante Tat vor dem Inkrafttreten der Neuregelung zum 01.01.2011 begangen wurde, ist das vormalige Recht - nach der Maßgabe der Grundsätze des obigen Urteils - weiterhin anwendbar.

CGL
 
Dabei
28 Okt 2012
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#42
Ja das beklage ich: Gesetze sollen in der EU angeglichen werden, was für ein Shit. So lange eine Ladendieb vom Gericht A zu 3 Monaten auf Bewährung verurteil wird und vom Gericht B zu 3 Monaten Knast ist das wohl sehr merkwürdig. Ganz oder gar nicht.
 
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