Scheidung, was kommt auf uns zu?

D

D123

Gast
#1
Hallo,

meine Frau und ich sind uns einig das wir uns leider nach nur knapp 2 Jahren Ehe scheiden lassen wollen. Weil wir beide nicht mehr glücklich sind und uns nicht mehr lieben würde die Scheidung einvernehmlich laufen. Das heißt Unterhalt oder Gemeinsamer Hausrat usw. können wir uns drauf einigen. Also keiner von uns beiden würde wohl den Unterhaltsanspruch, wenn es denn einen gibt in anspruch nehmen. Meine Frau arbeit als Midijob Teilzeit auf 800€ basis und hat diese 800€ auch netto raus. Ich habe zurzeit keinen Job und bin bei meiner Frau Familien Krankenversichert, Hartz4 bekomme ich auch nicht. Kinder haben wir keine. Sie ist 25 und ich bin 24 Jahre alt.

Meine Fragen sind:

Würde meine Frau überhaupt Unterhaltsansprüche während des Trennungsjahres bzw. nach Rechtskraft der Scheidung haben?

Da ich natürlich Vollzeit arbeiten gehen werde, wie würde es dann mit dem Unterhaltsanspruch aussehen?

Wie sieht es mit der Familien Krankenversicherung aus? Wie lange besteht diese noch?

Wie hoch wären die Anwalts und Gerichtskosten bei unserer jetzigen Einkommenssituation? Was würde sich bei diesen Kosten ändern wenn ich Vollzeit arbeiten würde?

Ich hoffe ich habe euch genug informationen gegeben und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt. Ich würde mich sehr darüber freuen.

Gruß
D123
 
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Dabei
13 Okt 2012
Beiträge
69
#2
Hallo D123,

wirklich schade das nach nur zwei Jahren Ehe die Scheidung ins Haus steht.

Aber zu deinen Fragen:

1. Der Unterhaltsanspruch berechnet sich nach dem Ehegatten welcher das höhre Einkommen erzielt bzw. Mittelstärker ist. In Deinem Fall sieht es aber ganz so aus als wäre keiner von euch dem anderen Unterhaltsberechtigt. (zu geringe Einkommen)

2. Siehe erstens.

3. Musst du dir wohl oder übel eine KRankenversicherung suchen, sobald die Scheidung durch ist gilt auch die Familienversichereung nicht mehr.

4. Anwalts- und Gerichtskosten errechnen sich nach dem jeweiligen Streitwert dieser setzt sich unterschiedlich zusammen...genauere Antwort kann ich adhoc nicht liefern, müsste ich in mein schlaues Buch schauen. Grundsätzlich ist die Anwaltsvergütung im RVG (REchtsanwaltsvergütungsgesetz) und die Gerichtskosten im Gerichtskostengestz (GKG) geregelt. Bei Einkommensschwachen Menschen gibt es die sogenannte PKH (Prozesskostenhilfe) diese übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten (Staat zahlt).
 
Dabei
5 Nov 2007
Beiträge
6.500
Alter
82
#4
Wichtig ist, dass ihr euch wirklich auf eine einvernehmliche Scheidung einigt, nur ein gemeinsamer Anwalt. Dann geht es sehr schnell und entsprechend wenig kosten und dann gilt das, auf was ihr euch vorher schon geeinigt habt. Zum Beispiel, dass ihr auf gegenseitige Forderungen verzichtet. Einzelheiten kann euch der Anwalt erklären.

Achtet bei der Wahl des Anwalts darauf, dass er mit eine schnellen Scheidung (wenig Termine) einverstanden ist. Manche wollen das gar nicht, weil sie dabei weniger verdienen.
 
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