Und Don, das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen steht in keinem bindenden Zusammenhang dazu, wer den Friseur bezahlt, außer ich habe beim 2. Artikel des GG irgendwas überlesen...
>Das Selbstbestimmungrecht beginnt mit dem Tage der Eigenverantwortlichkeit,
....ergo erst mit dem 18. Lebensjahr!
Bis dahin bestimmen die Eltern,ob sie davon Gebrauch machen,bleibt den ihnen überlassen!
Artikel2/GG betrifft ausschließlich Erwachsene,
....also solche die das 21. Lebensjahr vollendet haben!
Das war schon 1949 so,...und wurde bislang auch nicht geändert!